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Autor:innen: Wolf Krämer / Sybill Pauckstadt / Caroline Zambiasi
Am 23. September 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie ihr neues EU-Migrations- und Asylpaket vorstellt. Zentrale Ziele sind hierbei
Der neue Reformplan vermeidet verbindliche Umverteilungsquoten, die sich im vorherigen Vorschlag zur Reform des Dublin-Systems 2016 als zu kontrovers erwiesen haben.
Zusammen mit der Mitteilung wurden fünf Gesetzesvorschläge[1], drei Empfehlungen[2] und eine Mitteilung mit Kommissionsleitlinien zur Anwendung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität vorgelegt.
Die Kommission kündigt außerdem im Anhang der Mitteilung weitere Maßnahmen für Ende 2020 und 2021 an. Dazu gehören